Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Alle vom Verkäufer genannten Preise verstehen sich netto Kasse zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen. Schecks, Wechsel und andere Gegenleistungen werden nur erfüllungshalber angenommen.

2. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an der von ihm gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller zustehenden Forderungen ausdrücklich vor. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so wird der Verkäufer entsprechend Miteigentümer. Der Besteller tritt dem Verkäufer schon im Voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für den Verkäufer. Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be- oder verarbeitet wird, bleibt sie in jeder Be- oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware Eigentum des Verkäufers. Ein Eigentumserwerb des Bestellers gemäß § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller das Eigentum für den Verkäufer erwirbt und sämtliche gelieferte Ware sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse für den Verkäufer lediglich verwahrt. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Erfolgt eine Weiterveräußerung, und zwar gleichgültig, ob unbearbeitet oder verarbeitet, vor der vollständigen Bezahlung sämtlicher dem Verkäufer gegen den Besteller zustehenden Forderungen, so darf die Weiterveräußerung nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Zwischen dem Verkäufer und dem Besteller wird bereits jetzt vereinbart, dass alle Ansprüche des Bestellers gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe der Ware, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, hiermit an den Verkäufer abgetreten sind.

3. Zur Verfügung gestelltes Leihgut ist innerhalb 14 Tagen fracht- und reparaturfrei zurückzugeben. Bei Überschreitung der Rückgabefrist bleibt die Berechnung von Leihgebühren vorbehalten.
In Rechnung gestellte Leihgutpfandbeträge dürfen nicht gekürzt werden; sie sind in voller Höhe mit den übrigen Rechnungsposten zu begleichen. Nach Rückgabe des Leihguts erfolgt eine Gutschrift des Pfandbetrages.
Sind Leihgutpfandbeträge nicht in Rechnung gestellt, erfolgt Nachberechnung bei unvollzähliger Rückgabe der Leihverpackung.

4. Alle Lieferungen erfolgen stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Lieferung durch Abholung gilt die Übernahme der Ware auf der Abgangsstation als vereinbart.
Im Übrigen gilt der Inhalt der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau Frankfurt/Bonn zusammengestellten und heraus-gegebenen „Richtlinien für Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse“ neuester Fassung, mit Ausnahme der Bestimmungen des § 16.

5. Gerichtsstand für beide Teile ist Buxtehude.

6. Für Lieferungen im grenzüberschreitenden Verkehr finden die Geschäftsbedingungen für frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG), herausgegeben vom Verlag E. Appelhans (gelbe Schriftenreihe Heft 58) Anwendung!

7. Freigabeklausel – Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.